BiZeP und Covid 19

Unterrichtspräsenz / Fehlzeiten


Aus aktuellem Anlass:

Mit Schreiben vom 16.03.2020 des RP's Darmstadt werden keine Schulschließungen für Pflegeschulen angeordnet. "Pflegeschulen sind keine Einrichtung nach § 33 Ziffer 3 des Infektionsschutzgesetzes" Das HSMI hat empfohlen (ebenfalls Schreiben vom 16.03.2020) "[…] Schülerinnen und Schülern dem Unterricht und anderen regulären Veranstaltungen fernzubleiben. Dies trifft auch auf Pflegeschulen zu."

In unserer Verantwortung haben wir in dieser Woche die Auszubildenden zu Homeoffice veranlasst. Die Unterrichte werden über unsere Dokumentenplattform, telefonischer Beratung und e-Mail Begleitung sichergestellt. Jeder Auszubildende hat einen eigenen Zugang zur Plattform und kann entsprechend arbeiten.

Die Zeit ist Schulzeit.

Mit Scheiben vom 13.03.2020 hat das RP Darmstadt eine Regelung zu Fehlzeiten getroffen. Sollten für Auszubildende Fehlzeiten aufgrund von COVID 19 entstehen, dann müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Diese wird bei Überschreiten der Fehlzeiten zur Prüfungszulassung als "Härtefall" angerechnet.

Bei Rückfragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir wünschen Allen eine gesunde Zeit.

 


16.03.2020
Pressespiegel