Staatlich anerkannt


Das Hessische Sozialministerium  hat alle vier Einrichtungen der Stiftung Waldmühle, die sich mit der Behandlung suchtabhängiger Straftäter befassen, staatlich anerkannt. Für weitere fünf Jahre wird dem Therapiezentrum Waldmühle, der Übergangseinrichtung Mühlheim, der Einrichtung Betreutes Wohnen in Pfungstadt und der Einrichtung Betreutes Wohnen in Frankfurt die staatliche Anerkennung zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter in Hessen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 und § 36 Abs. 1 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ausgesprochen.

Damit ist es amtlich, dass die Voraussetzungen in konzeptioneller, personeller und räumlicher Hinsicht von unseren Einrichtungen erfüllt werden.


22.07.2013
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